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Auslandsreisen mit Tieren: Welche Regelungen gibt es?

Wer ein Haustier in sein Herz geschlossen hat, möchte auch im Urlaub nicht auf seine liebste Begleitung verzichten. Damit das auch klappt, gibt es jedoch einige Reisebestimmungen zu beachten und entsprechende Vorbereitungen zu treffen. Vom EU-Heimtierausweis über Mikrochip-Kennzeichnung bis hin zu besonderen Transportbedingungen: Wir erklären, was zu beachten ist, damit das entspannte Reisen mit Haustier gelingt.

EU-Heimtierausweis, Mikrochip-Kennzeichnung, Tollwutimpfung: Grundvoraussetzungen für Reisen in der EU

Wer mit Hunden, Katzen oder Frettchen innerhalb der EU reisen möchte, muss ihn unbedingt mit dabeihaben: den EU-Heimtierausweis. Das standardisierte Dokument enthält Informationen zur Identifikation des Tieres sowie zu Impfungen, insbesondere gegen Tollwut, und muss grundsätzlich mitgeführt werden. Ausgestellt werden kann er von einem niedergelassenen Tierarzt, der dazu von der nach Landesrecht zuständigen Behörde ermächtigt sein muss.

Ebenfalls für Reisen mit Hunden, Katzen oder Frettchen in der EU gesetzlich vorgeschrieben ist die Kennzeichnung mit einem Mikrochip. Der Vorteil: Wenn das Tier entläuft, kann es dem Besitzer einfach zugeordnet werden. Um das dafür notwendige „Chippen“ beim Tierarzt und die anschließende Registrierung der 15-stelligen Nummer auf dem Chip mit den aktuellen Kontaktdaten müssen sich die Haustierbesitzer selbst kümmern und die Kosten tragen. Das Chippen kostet rund 55 Euro, die Registrierung auf FINDEFIX, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes, ist kostenlos.

Verpflichtend ist darüber hinaus, dass das Haustier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt und dieser im Heimtierausweis vermerkt ist. Wichtig: Die Impfung darf nicht vor der Anbringung des Mikrochips erfolgen, damit die Tollwutimpfung dem Tier eindeutig zugeordnet werden kann. Außerdem muss die Impfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt erfolgt sein, um wirksam zu sein.[1]


[1] https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/heimtierausweis.html

Besondere Vorschriften einzelner Länder

Es gibt Länder, die zusätzliche Regelungen für die Mitnahme von Haustieren auf Reisen festgelegt haben. Dazu zählen Irland, Malta, Finnland und Norwegen. Dort ist zusätzlich zur Tollwutimpfung eine Behandlung gegen Echinococcus multilocularis – den Fuchsbandwurm – erforderlich. Diese muss zwischen 24 und 120 Stunden vor der Einreise durchgeführt und im EU-Heimtierausweis eintragen werden.

In Großbritannien gelten seit dem Brexit die Einreisebestimmungen für Drittländer. Bedeutet konkret: Der EU-Heimtierausweis wird nicht mehr akzeptiert. Stattdessen ist ein Animal Health Certificate (AHC) erforderlich, das von zugelassenen Tierärzten ausgestellt werden kann und beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zum Download bereitsteht.

Reisen in Nicht-EU-Länder (Drittländer)

Einige Drittländer, also Staaten, die nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören, fordern einen Tollwut-Antikörpertest, den sogenannten Titer-Test. Er muss frühestens 30 Tage nach der Impfung und mindestens drei Monate vor der Einreise durchgeführt werden. Außerdem muss das Labor, das den Test durchführt, von der EU zugelassen sein. Darüber hinaus verlangen viele Drittländer ein amtliches Gesundheitszeugnis, das wenige Tage vor der Einreise ausgestellt werden muss. Darin wird bestätigt, dass das Tier gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist.


Bei der Wiedereinreise in die EU nach einem Urlaub aus bestimmten Drittländern müssen die Tiere die gleichen Anforderungen erfüllen wie bei der Einreise aus diesen Ländern. Dazu gehören unter anderem eine gültige Tollwutimpfung und gegebenenfalls ein Tollwut-Antikörpertest.

Transport und Einreisebeschränkungen

Neben den verschiedenen Grundvoraussetzungen für Reisen mit Haustier in- und außerhalb der EU gibt es noch einige besondere Regelungen für den Transport und die Einreise. So darf eine Person nur maximal fünf Haustiere (Hunden, Katzen oder Frettchen) mit sich führen. Ausnahme: Die Tiere nehmen nachweislich an Wettbewerben, Sportveranstaltungen oder Ausstellungen teil.

Wer nicht mit dem eigenen Fahrzeug, sondern per Flugzeug, Bahn oder Schiff in den Urlaub reisen möchte, sollte sich frühzeitig bei den Anbietern über die Transportbedingungen informieren. Viele Fluggesellschaften verlangen beispielsweise spezielle Transportboxen, die den IATA-Standards[2] entsprechen müssen. Zu beachten ist auch, dass einige Länder die Einfuhr bestimmter Hunderassen verbieten, die sie als gefährlich einstufen. Beispiele dafür sind der Pitbull Terrier, der Dogo Argentino, der Japanese Tosa und der Fila Brasileiro. Verstoße können mit Geldstrafen oder sogar mit der Beschlagnahmung des Tieres geahndet werden.


[2] https://www.iata.org/en/publications/manuals/

Fazit: gute Vorbereitung für einen erholsamen Urlaub

Was für das Reisen im Allgemeinen gilt, ist für den Urlaub mit Haustier umso wichtiger: Eine gute Vorbereitung ist die beste Grundlage für erholsame Tage mit den geliebten Vierbeinern. Dabei ist es entscheidend, sich frühzeitig über die spezifischen Anforderungen des Urlaubslandes zu informieren und die notwendigen tierärztlichen Maßnahmen rechtzeitig durchzuführen. Ausführliche Informationen zu den Kosten für Gesundheitschecks, Impfungen und Kontrollen von Hunden und Katzen gibt es hier. Und sollte das Tier im Ausland einmal erkranken, ist es mit der HanseMerkur im Ernstfall bestens versichert.