EU-Heimtierausweis, Mikrochip-Kennzeichnung, Tollwutimpfung: Grundvoraussetzungen für Reisen in der EU
Wer mit Hunden, Katzen oder Frettchen innerhalb der EU reisen möchte, muss ihn unbedingt mit dabeihaben: den EU-Heimtierausweis. Das standardisierte Dokument enthält Informationen zur Identifikation des Tieres sowie zu Impfungen, insbesondere gegen Tollwut, und muss grundsätzlich mitgeführt werden. Ausgestellt werden kann er von einem niedergelassenen Tierarzt, der dazu von der nach Landesrecht zuständigen Behörde ermächtigt sein muss.
Ebenfalls für Reisen mit Hunden, Katzen oder Frettchen in der EU gesetzlich vorgeschrieben ist die Kennzeichnung mit einem Mikrochip. Der Vorteil: Wenn das Tier entläuft, kann es dem Besitzer einfach zugeordnet werden. Um das dafür notwendige „Chippen“ beim Tierarzt und die anschließende Registrierung der 15-stelligen Nummer auf dem Chip mit den aktuellen Kontaktdaten müssen sich die Haustierbesitzer selbst kümmern und die Kosten tragen. Das Chippen kostet rund 55 Euro, die Registrierung auf FINDEFIX, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes, ist kostenlos.
Verpflichtend ist darüber hinaus, dass das Haustier über einen gültigen Impfschutz gegen Tollwut verfügt und dieser im Heimtierausweis vermerkt ist. Wichtig: Die Impfung darf nicht vor der Anbringung des Mikrochips erfolgen, damit die Tollwutimpfung dem Tier eindeutig zugeordnet werden kann. Außerdem muss die Impfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt erfolgt sein, um wirksam zu sein.[1]
[1] https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/heimtierausweis.html