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TV-Werbung für Kinder künftig ohne Süßigkeiten und Fast Food
31. Januar 2022 Zurück

TV-Werbung für Kinder künftig ohne Süßigkeiten und Fast Food

Grund für das mögliche Werbeverbot: Kinder in Deutschland werden immer dicker. In den vergangenen zehn Jahren nahm die Zahl adipöser Kinder zwischen sechs und 18 Jahren um 27 Prozent zu.

Insbesondere seit der Pandemie stieg die Anzahl deutlich. Gründe sind vielfältig: Bewegungsmangel aufgrund geschlossener oder nicht mehr im herkömmlichen Sinne geöffneter Vereine, ungesundere (weil schneller gemachte) Gericht während des Home Offices oder Homeschoolings oder weniger Bewegung im Allgemeinen, der der Freizeitradius häufig in den eigenen vier Wänden lag.

Hinzu kommt der gestiegene Medienkonsum während der Pandemie: In der ersten Phase der Schulschließungen stieg die Mediennutzung bei den zwölf bis 19jährigen – egal ob bei YouTube (82 %), Musikhören (78 %), Streaming-Diensten (71 %) oder eben Fernsehen (54 %). Bis zu 20.000 Werbespots pro Jahr sehen Kinder pro Jahr – zukünftig aber wohl keine mehr mit den oben genannten Inhalten. So steht im Koalitionsvertrag der Ampel auf Seite 45: „An Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- und Salzgehalt darf es in Zukunft bei Sendungen und Formaten für unter 14-Jährige nicht mehr geben“, wie rp-online berichtet.

So sagte die Ernährungsexpertin der Bundestagsfraktion, Rita Hagl-Kehl, der Redaktion der Rheinischen Post: „Kinder sind verletzliche Verbraucher und brauchen deshalb besonderen Schutz. (..) Mit der Ampel kann das nun endlich umgesetzt werden“. Sie betont, dass Ernährungswissenschaftler, Kinderärzte, Krankenkassen, Diabetes- und Verbraucherverbände das Werbeverbot in Kinder speziell für Kinder schon seit längerer Zeit fordern. „Auch die Weltgesundheitsorganisation WHO bemängelt seit langem, dass Kinder gezielt von Anbietern ungesunder Produkte umworben werden.“ Die WHO entwickelte 2015 Nährwertprofile für Zucker, Fette und Salze. Werden die Werte überschritten, gilt ein Lebensmittel nicht als „ausgewogen“. Dies soll als Maßstab für die Verbote gelten.