Hund und Katze an Bord: Mit dem Haustier fliegen
Das Wichtigste zuerst: Kleintiere und geliebte Vierbeiner dürfen bei den meisten großen Fluggesellschaften mit in den Flieger. Bei einigen wenigen ist die Mitnahme hingegen nicht möglich. Ausnahme: Führ- und Begleithunde. Sie sind auf bestimmten Strecken immer erlaubt. Ob Hund, Katze oder Hase in der Kabine Platz nehmen können oder mit dem Frachtraum vorliebnehmen müssen, hängt von ihrer Größe ab. Bei Hunden dürften nur ganz kleine Artgenossen zu Herrchen und Frauchen in die Kabine. Auch hier gelten je nach Fluggesellschaft unterschiedliche Größenvorgaben, die es einzuhalten gilt. Allen Airlines gemein ist, dass jedes mitgenommene Haustier eine zusätzliche Gebühr kostet.
EU-Heimtierausweis ist Voraussetzung für Reise mit Haustieren
Die Voraussetzung dafür, dass das Haustier mit in die Lüfte steigen darf, ist eine selbst mitgebrachte Transportbox sowie ein EU-Heimtierausweis. Auf ihm sind wichtige Informationen zum Tier wie zum Beispiel Rasse, Farbe, Impfungen und Daten zum Besitzer festgehalten. Den Ausweis stellt üblicherweise der Tierarzt aus. Ihn sollte man grundsätzlich zurate ziehen, wenn eine Reise mit dem Haustier geplant ist. Neben den Haustierhaltern kann er am besten einschätzen, wie viel Stress Hund, Katze und Co. auf Reisen vertragen können.
Vorschriften zu Impfschutz und landesspezifische Anforderungen beachten
Auch wer mit dem Haustier im Auto in den Urlaub verreist, muss einiges beachten. Grundsätzlich gilt: Es dürfen pro Person maximal fünf Heimtiere mitgeführt werden. Zu diesen zählen laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Hunde, Katzen und Frettchen. Werden sie grenzüberschreitend in der EU transportiert, muss wie beim Flugverkehr ein Heimtierausweis, der dem Tier eindeutig zugeordnet werden kann, vorliegen.
Auch der Impfschutz gegen Tollwut muss nachgewiesen werden. Entscheidend ist hier, dass die Impfung nicht vor der Anbringung des Mikrochips erfolgt. Denn sonst ist eine eindeutige Zuordnung der Tollwutschutzimpfung zum Tier nicht gesichert. Aufgrund der notwendigen Tollwutschutzimpfung ist die Ein- und Durchreise für Welpen, die unter 15 Wochen alt sind, nicht möglich. Denn: Die Tollwut-Erstimpfung ist erst im Alter von 12 Wochen erlaubt. Danach dauert es weitere 21 Tage, bis der Impfschutz wirksam wird. Darüber hinaus greifen landesspezifische Anforderungen in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten. In Irland, Finnland und Malta gelten diese zum Beispiel für antiparasitäre Behandlungen.
Haustiere auf hoher See
Das Haustier soll Herrchen und Frauchen auf der gemeinsamen Kreuzfahrt begleiten? Das ist nur bei wenigen Veranstaltern erlaubt. Deswegen sollte man sich bei ihnen vorab darüber informieren, was möglich ist. Der Transport muss in jedem Fall vor Reiseantritt vereinbart werden. In der Regel ist eine Tierbox für den Aufenthalt an Bord obligatorisch. Voraussetzungen, um mit Hund oder Katze in See stechen zu dürfen, sind außerdem ein Impfausweis mit Nachweis für die Tollwutimpfung, ein Mikrochip sowie der EU-Heimtierausweis.
Haustiere auf Reisen absichern
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